Neue Verordnung des Bundesministeriums des Innern (BMI)

Dienstrechtliche Regelungen zu Arbeitszeit und Sonderurlaub

16.12.2020

Die Kabinettsfassung der „Verordnung zur Weiterentwicklung dienstrechtlicher Regelungen zu Arbeitszeit und Sonderurlaub“ liegt vor. Im ebenfalls zum Download bereit stehenden Schreiben wird zudem auf die Stellungnahme des DGB eingegangen.

Das BMI weist hier auf im Entwurf vorgenommene Änderungen im Details hin. Die wesentlichen Aussagen darin sind:

  • Langzeitkonten: „Die in der Pilotphase vorgesehene Möglichkeit, Ansprüche auf Dienstbefreiung für bis zu 40 Stunden Mehrarbeit pro Jahr auf dem Langzeitkonto gutzuschreiben, wird verstetigt. Damit wird die Flexibilität des Langzeitkontos erhöht.
  • Dem Langzeitkonto kann ein Zeitguthaben von 1 400 Stunden gutgeschrieben werden. Die maximale Ansparsumme entspricht damit derjenigen aus der Erprobungsphase.
  • Eine Freistellung ist für einen zusammenhängenden Zeitraum von grundsätzlich höchstens drei Monaten möglich, womit zugleich die Möglichkeit einer darüberhinausgehenden Freistellung im Ausnahmefall eröffnet wird
  • Unmittelbar vor dem Eintritt in den Ruhestand wird ein Zeitausgleich durch zusammenhängende Freistellung von bis zu drei Monaten möglich sein.
  • Festlegen eines alternativen Zeitraumes für die Freistellung in Abstimmung mit der Beamtin oder dem Beamten im Falle der Ablehnung des gewünschten Zeitraums.
  • Es wurde eine Übergangsregelung für die Weiterführung der Ansparmöglichkeit der verlängerten Wochenarbeitszeit nach den bestehenden Dienstvereinbarungen bis zum 31. Juli 2021 geschaffen.
  • Dienstreisen: „Künftig werden Reisezeiten, die über die tägliche Arbeitszeit hinausgehen, ab der ersten Minute zu einem Drittel statt wie bisher erst ab der 16. Stunde und nur zu einem Viertel anerkannt.“
  • WAZ: „Eine (…) Verkürzung der Wochenarbeitszeit würde dazu führen, dass der mit dem Stellenaufwuchs verbundene positive Effekt umgehend aufgezehrt würde.“
  • Sonderurlaub: „Sollte das BMG als das für diese Fragen zuständige Ressort in diesen Bereichen weitere zeitliche Verlängerungen vorsehen, werden wir diese auch für die Beamtinnen und Beamten zur Geltung bringen.“