Immer wenn eine neue Software eingeführt wird, die nicht nur in einer Dienststelle zum Einsatz kommt, ist die Ebene der Vereinbarungen nach § 93 HmbPersVG gefordert. Dieses ist immer häufiger der Fall. So war es 2024 und wird auch im Jahr 2025 der Fall sein. Das ist sicherlich auch ein Ausdruck der Veränderungen in der Hamburger Verwaltung, etwa in den zunehmenden Zentralisierungsbestrebungen. Auch wenn wir vielfach nur über neue Software reden, hat dies Auswirkungen auf Strukturen sowie die Art und Weise, wie wir zusammenarbeiten und kommunizieren. Aber leider reden wir nur über Technik und nicht über die Gestaltung des damit verbundenen Transformationsprozesses Wir haben zwar immer Regeln zu Bestandsschutz und Absicherung. Doch wie geht es weiter? Der Datenschutz ist im Gesetz geregelt, findet er jedoch genügend Beachtung? Verwaltungsreform durch die kalte Küche?
Das geltende Mitbestimmungsrecht wird der neuen Situation nicht gerecht. Neue Software ist da. Auf deren Einführung bezieht sich die Mitbestimmung, Fertig!
So ist die Sichtweise auf der Dienststellenseite, aber sie passt nicht mehr zur Realität. So ist die Tinte zu den Verfahren unter dem Dach von Cupola u.a. für die Baudienststellen inzwischen trocken, doch fertig sind wir noch lange nicht, wie Anwender:innen sofort bestätigen werden. Es gibt noch viel zu tun. Jedoch wie schnell das geht, ist leider eine Ressourcenfrage.
Es ist ein langer Prozess beginnend bei der Beschaffung, weitergehend mit den Anpassungen an die Gepflogenheiten des Arbeitsplatzes, der mit der Weiterentwicklung der Fachverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Es ist ein Prozess, der begleitet werden muss! Ein einmaliges Anfassen der Thematik reicht nicht aus.
Die nächste Herausforderung wird eine Vereinbarung zur digitalen Unterstützung, die die bisherige Vereinbarung zur Bürokommunikation ablösen soll, sein. Nach jahrelanger Ankündigung eines Entwurfs auf der Dienststellenseite haben die Verhandlungen nun tatsächlich begonnen. Mit dieser Vereinbarung sollen Programme zur Textverarbeitung, Kalkulation, Kommunikation usw. eingefangen werden. Sprich MS-Office & Co.
Während die Dienststellenseite sich auf die Regelung von Funktionalitäten unabhängig von den einzusetzenden Produkten beschränken möchte, wollen wir doch genauer hinsehen. Doch auch wir müssen arbeitsökonomisch denken und können nicht jede Sonderlocke eines Programms begleiten.
Am Beispiel der flächendeckenden Einführung von Softphone in der Hamburger Verwaltung wird deutlich, dass mindestens Klarheit darüber herrschen muss, welche Produkte abgesegnet sind, und welche Auswirkungen sich auf die Arbeitsplätze und auf die Beschäftigten ergeben. Zumindest wäre dies dem betrieblichen Arbeitsfrieden zugänglich, wie es die Aufregung bei der Einführung in vielen Dienststellen gezeigt hat.
Reden wir über die Einführung von Microsoft 365, dann reden wir nicht nur über eine aktuelle Version des Office-Pakets. Die einzelnen Komponenten arbeiten vernetzt, was zu Arbeitserleichterung führen soll, doch auch zu einer Unübersichtlichkeit führen kann. Wo landen Protokoll- und Inhaltsdaten und wer hat einen Zugriff drauf? Auch hier ist er wieder: der Datenschutz.
Die Geschäftspolitik von Microsoft, ständige Änderungen als Abo-Dienst vorzunehmen, macht es nicht einfacher, die Übersicht zu behalten. Die zunehmende Informationsflut über weitere Kommunikationskomponenten ist noch gar nicht damit aufgegriffen. Was die Arbeitsschützer:innen längst als belastenden Faktor für die psychische Gesundheit identifiziert haben, ist auf der Dienststellenseite noch nicht als Problem angekommen.
Für dieses großes Flaggschiff gibt es also noch reichlich Rede- und Verhandlungsbedarf. Es wird im Jahr 2025 also nicht langweilig. Dabei warten noch andere wichtige Thema darauf, endlich angepackt zu werden.
Wenn sich Verwaltung nicht nur durch andere oder neue Technik verändert, sondern auch durch eine veränderte Struktur im Personalkörper, so wird schnell klar, wir müssen über Personalentwicklung, Umgang mit Seiteneinsteiger:innen, Erhalt von Qualifikationen in dieser Umbruchsituation reden. Nur so lässt sich Verwaltung auch aus Beschäftigtensicht zukunftsfest gestalten.
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